
Ingenieurbüro Hirsch – in Liqu.
Die Spezialisierung des Ingenieurbüros liegt in der Planung, im Projektmanagement, in der Projektrealisierung (Herstellungsüberwachung, Örtliche Bauaufsicht) und im Consulting im technischen/ingenieurwissenschaftlichen Bereich.
Der Gewerbeumfang eines Ingenieurbüros umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Herstellungsüberwachung der Projektausführungen, die Ab- und Übernahme von realisierten Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführungen.
Des Weiteren ist auch die Prüfung der projektbezogenen Abrechnungen und Abrechnungsunterlagen Teil des Umfanges; ebenso die Erstellung von Gutachten auf dem einschlägigen Fachgebiet (z.B.: Installationstechnik).
Das Ingenieurbüro ist im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder auch Körperschaften des öffentlichen Rechts berechtigt (Gewerbeordnung 1994 idgF – Bundesgesetz).